Abmeldung von der SFG 3-Prüfung
Hier finden Sie Informationen zum Vorgehen bei einer Abmeldung von einer SFG 3-Prüfung.
- Bitte informieren Sie grundsätzlich Ihre/n Erst- und Zweitprüfer*in über die Abmeldung
- Eine Abmeldung ist bis 7 Tage vor dem 1. Prüfungstag direkt im BOSS-System möglich (vgl. MPO 2023).
- Wenn Sie sich nach diesem Zeitpunkt (7 Tage vor dem 1. Prüfungstag oder später) abmelden möchten, müssen Sie das Abmeldeformular der Zentralen Prüfungsverwaltung nutzen.
- Bitte informieren Sie zusätzlich die Prüfungskoordination und beide Prüfenden fristgerecht über Ihre Abmeldung, damit keine evtl. Falscheintragungen im BOSS-System vorgenommen werden.
- Im Krankheitsfall reichen Sie eine Krankmeldung über das Kontaktformular der Prüfungskoordination ein. Die Prüfungskoordination leitet Ihre Krankmeldung an die Zentrale Prüfungsverwaltung weiter. Es besteht kein grundsätzliches Anrecht auf einen Ersatzprüfungstermin. Ob Sie einen Ersatztermin erhalten, liegt im Ermessen des/der Prüfenden. Diese Möglichkeit besteht ausschließlich für den Krankheitsfall des/der Studierenden.
- Im Krankheitsfall eines Prüfenden wird von der Fakultät ein Ersatz gestellt.